Die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert den Versicherungsnehmer gegen eventuell eintretende Einkommensverluste in Folge einer vollständigen oder teilweisen Berufsunfähigkeit. Sie zählt zu den Individualversicherungen, d. h., sie ist nicht als Pflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben und kein Teil der staatlichen Sozialversicherung.

Je eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto vorteilhafter ist dies für den Versicherungsnehmer. Beim Abschluss muss nämlich beachtet werden, dass sämtliche Vorerkrankungen angegeben werden müssen. Erfolgt der Abschluss in jungen Jahren, ist die Zahl der Vorerkrankungen in den meisten Fällen in ihrer Höhe etwas begrenzt. Die Angaben sollten in jedem Falle vollständig erbracht werden, da im Ernstfall die Versicherung bei späterer Offenkundigkeit einer bereits vorliegenden Vorerkrankung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Leistung verweigern und dem Versicherungsnehmer unter Umständen sogar arglistige Täuschung vorwerfen kann. Deshalb sollte auf eine persönliche Beratung, vor allem, falls bereits Vorerkrankungen vorliegen, nicht verzichtet werden. Die Versicherung kann bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung meist schon Auskünfte darüber geben, ob sich eine Absicherung auf Grundlage der vorliegenden Erkrankungen dennoch lohnt oder ob die Erkrankung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit so gewertet würde, dass die Berufsunfähigkeit eine Folge aus der bestehenden Grunderkrankung ist. Denn eine Leistung für Berufsunfähigkeit aus einer bereits angegebenen Vorerkrankung erfolgt in der Regel nicht.

Informationen über eine Berufsunfähigkeitsversicherung können auch einfach über das Internet eingeholt werden. Das ermöglicht dem Versicherungsnehmer, vorab Unterlagen anzufordern und sich bereits mit dem Thema vertraut zu machen. Ferner ermöglicht die Onlinesuche bereits eine Auskunft über die Höhe monatlicher Beiträge. Für ein persönliches Gespräch sollte man sich dann an die entsprechende Versicherung wenden, die die entsprechende, nächstliegende Niederlassung nennen und gegebenenfalls einen Termin festhalten kann.

Bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten die Vertragsunterlagen der Versicherung genau studiert werden. Denn nicht alle Verträge sind gleich verbraucherfreundlich. Wichtig ist, dass der zuletzt ausgeübte Beruf in jedem Falle mitversichert ist, um einen Anspruchsverlust zu vermeiden. Ferner sollten Bestimmungen wie Rücktrittsrechte, Eintritt und Überprüfung von Ansprüchen beachtet werden, denn im Zweifel will der Kunde ausreichend abgesichert sein. Genauere Informationen hierüber können Versicherungsnehmern, das Internet oder auch die Verbraucherzentrale geben.