Die Krankenversicherung - GKV und PKV

Bei der Krankenversicherung gibt es zwei Arten, einmal die gesetzliche Krankenversicherung und einmal die private. Diese beiden entsprechen den jeweiligen zugrunde liegenden Ordnungsprinzipien.

Deutschland verfügt über ein bewährtes System der gesundheitlichen Sicherung. Dabei wird die gesetzliche Krankenkasse aufgrund ihres sozialen Bezuges vom Solidarprinzip beherrscht und ist bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich für jedermann gleich. Sie ist der älteste Zweig der Sozialversicherung und hat entscheidenden Anteil an der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens. Etwa 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind gesetzlich versichert. Die Beiträge bemessen sich immer am Brutto-Entgelt des Versicherungsnehmers. Risiken, wie eine Allergie oder ähnliches, werden nicht berücksichtigt. Kranke und körperlich Benachteiligte werden demnach genauso aufgenommen, wie ein kerngesunder Mensch. Bei den Leistungen gibt es nur wenige Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen. Das gilt auch für die Krankenkassenbeiträge. Wenn in einer Familie nur ein Mitglied in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, ist meist die ganze Familie kostenlos mitversichert. Auch Kinder, die noch unter 18 Jahren sind, werden grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Dabei gelten Stiefkinder, Pflegekinder und Enkel gleichermaßen wie die leiblichen, wenn der Beitragszahler diese überwiegend unterhält.

Die private Krankenversicherung zählt als Eigenvorsorge auf der Basis des Äquivalenzprinzips. Das bedeutet, dass der zu zahlende Betrag aus Alter, Geschlecht und Tarif berechnet wird. Demnach haben nur bestimmte und ausgewählte Personen die Möglichkeit sich privat bei einer Gesellschaft zu versichern. Im Gegensatz zu den gesetzlichen wird nach dem Gesundheitszustand beurteilt, ob es für die Versicherung Risiken gibt. Demnach wir der Versicherungsschutz festgelegt. Große Vorteile bietet die private Versicherung vor allem auch bei den Wartezeiten in der Arztpraxis. Mit bis zu 2 Stunden, wie dies bei gesetzlich Versicherten bei Fachärzten keine Seltenheit ist, ist somit nicht zu rechnen. Man wird im Gegenteil sogar bevorzugt behandelt, wenn nicht gerade ein dringender Notfall eingetroffen ist. Kommt es dann zu Wartezeiten ist es sogar üblich, dass man dem privaten Patienten eine Tasse Kaffee bringt. Bei jedem Arztbesuch wird ein privatrechtlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen. Die Ärzte dürfen im Rahmen dieses Vertrages für ihre Leistungen deutlich höhere Sätze berechnen als dies bei Kassenpatienten möglich ist. Es gelten auch kaum Beschränkungen was die ärztlichen Leistungen betrifft. Der ausführende Arzt hat so mehr Möglichkeiten, die für den Patienten besten Methoden auszuwählen, um die Gesundheit schnell wieder herzustellen. Er muss sich nicht auf solche beschränken, die von der Krankenkasse übernommen werden. Viele Fachärzte richten mittlerweile Sprechstunden allein für privat Patienten ein. Der private Krankenschutz ist durch individuelle Verträge nicht nur flexibler, sondern auch deutlich besser als der Krankenschutz gemäß Leistungskatalog und darf demnach auch etwas mehr kosten.

Die private Krankenzusatzversicherung ist eine gute Möglichkeit für gesetzlich Krankenversicherte den Versicherungsschutz zu erhöhen. Im Rahmen dieser Versicherung kann man gezielte Leistungen beziehen, wie zum Beispiel Brillenersatz oder Zahnersatzversicherung. Diese Leistungen übersteigen oft den Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Ein Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung sollte gut überlegt sein. Dabei muss nicht zwingend die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebend sein. Vielmehr muss man Leistungen und Beiträge gegenüberstellen. Nur unter Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse und des Gesundheitszustandes kann man herausfinden, ob sich ein Wechsel lohnt und welche Versicherung am besten zu einem passt.

Wörter: 512