Ratenkredit
Mit einem Ratenkredit können Verbraucher den Kauf unterschiedlichster Waren finanzieren. Der Zinssatz und damit auch die Höhe der Kreditraten sind über die gesamte Laufzeit des Kredites konstant. Ein klassischer Ratenkredit wird monatlich zurückgezahlt. Die Höhe des Kreditbetrages wird bestimmt durch den Kunden selbst bzw. durch die Bonität des Verbrauchers. Ein Ratenkredit kann von einer Person, aber auch von zwei Personen beantragt werden.
Die meisten Banken in Deutschland bieten Ratenkredite zwischen 1.000 Euro und 50.000 Euro an. Damit lässt sich in der Regel der Kauf von Möbeln, Unterhaltungselektronik oder eines Neu- oder Gebrauchtwagens finanzieren. Da im Kreditvertrag kein bestimmter Zweck festgeschrieben wird, kann der Kreditbetrag ganz individuell genutzt werden. Bei guter Bonität bieten Banken einen Ratenkredit auch mit höheren Beträgen an. Die Rückzahlungsdauer des Kredites können Kunden selbst auswählen. Angeboten werden oft Laufzeiten zwischen 12 und 84 Monaten. Private Verbraucher sollten dabei wissen, dass bei einer langen Laufzeit die Monatsrate zwar niedriger wird, dafür aber insgesamt mehr Zinsen zu zahlen sind. Durch eine lange Laufzeit ist ein Ratenkredit aber auch für Kundengruppen erhältlich, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Am besten vergleicht man die Tarife zum Beispiel mit dem Banklupe Kredit Vergleich
Einige Banken bieten bei Ratenkrediten besondere Services an. Unter anderem können Kreditkunden durch Sondertilgungen einmal im Jahr den Kredit schneller abbezahlen. Auch die Aussetzung einer Kreditrate in einem Monat gehört zum Ratenkreditangebot bei Banken. Der Antrag für einen Ratenkredit kann in einer Bankfiliale oder direkt im Internet gestellt werden. Direkt- und Internetbanken gehören zu den Finanzinstituten, die Ratenkredite mit besonders günstigen Zinskonditionen vergeben. In der Regel wird ein Ratenkredit nach der Beantragung und Prüfung aller Unterlagen innerhalb von drei bis fünf Tagen auf das Girokonto ausgezahlt.
In Deutschland prüft jede Bank bei der Vergabe eines Ratenkredites die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers. Zur Prüfung werden unter anderem die Einkommensnachweise berücksichtigt, die monatlichen festen Ausgaben abgezogen und auch Informationen bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) abgefragt.