Leasing ist, wenn der Gläubiger ein Darlehen zur Verfügung stellt, und der Schuldner Besitz an einer Sache erwerben kann. Das Eigentum bleibt dabei auf der Seite des Gläubigers. Für Unternehmen ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konstellationen. Leasing kann man im Grunde genommen auch als Art des Mietens ansehen. Dem Schuldner wird das Gerät ausschließlich zur Nutzung überlassen und er zahlt monatlich einen Betrag dafür. Vertraglich festgesetzte Leistungen für die Instandhaltung und die Wartung übernimmt der Nutzer ebenso. Dennoch hat sich Leasing, durch juristische und steuerliche Rechte und Pflichte, im privaten Bereich kaum durchgesetzt.

Beim Leasing unterscheidet man zwei Arten. Zum einen das Capitale-Leasing und zum anderen das Operate-Leasing. Die erste Form ist für Mittel- bis langfristige Investitionen gedacht. Der Gegenstand wird dabei dem Leasingnehmer steuerlich und wirtschaftlich zugerechnet. Somit hat er den Gegenstand selbst zu bilanzieren. Die andere Art des Leasings eignet sich für kurzfristige Investitionen. Hierbei wird der Gegenstand dem Leasingnehmer auch steuerlich und wirtschaftlich zugerechnet, er muss ihn aber nicht bilanzieren. Schaut man in den privaten Bereich des Leasingsektors, findet man hauptsächlich das Operate-Leasing.

Eine weitere besondere Form stellt das Null-Leasing dar. Bei diesen Verträgen ist in der Leasingrate kein Anteil für Bearbeitungsgebühren und Zinsen enthalten. Die Kosten für die Finanzierung des Vertrages muss der Verkäufer, bzw. der Vermittler, übernehmen. Er gewährt somit indirekten Rabatt auf den zu verkaufenden Gegenstand. In der Automobilindustrie werden diese Wettbewerbsmaßnahmen konsequent genutzt.

Im Bereich des Fahrzeugleasings kann man zwei Möglichkeiten in Betracht ziehen. Zum einen den Kilometervertrag und zum anderen den Restwertvertrag. Bei einem so genannten Kilometervertrag wird am Ende die tatsächliche Laufleistung mit der vorab vereinbarten Laufleistung verglichen. Ein Richtwert ist dabei 0,05 EUR pro Kilometer bei einem Fahrzeug mit einem Anschaffungswert in Höhe von 15.000 EUR. Bei einem Restwertvertrag wird der Restwert bei Vertragsbeginn schon kalkuliert und nach Ablauf des tatsächlichen gegenübergestellt. Ist der erzielte Wert niedriger als der kalkulierte Restwert, muss der Leasingnehmer die Differenz voll bezahlen.